Liste der verbotenen Gegenstände
Liste der verbotenen Gegenstände

Bestimmte Artikel können aus regulatorischen, Gefahren-, Sicherheits- oder anderen Gründen nicht empfangen, gelagert, versendet, importiert oder exportiert werden. NB Parfüms können vor Ort geliefert werden.

  1. Betäubungsmittel (Drogen) gemäß der Definition des International Narcotics Control Board und andere illegale Drogen gemäß der Definition des Bestimmungslandes, z. B. Heroin und Mandrax
  2. Psychotrope Substanzen unter internationaler Kontrolle
  3. Pornografie/obszönes Material
  4. Pelze
  5. Menschliche Überreste
  6. Schusswaffen und Munition
  7. Gefälschte und unerlaubte Waren
  8. Münzen
  9. Banknoten
  10. Edelsteine, Gold, Silber, Platin (ob hergestellt oder nicht)
  11. Sprengstoffe
  12. Komprimiertes Gas (Gase)
  13. Brennbare Flüssigkeiten und Feststoffe
  14. Brennbare Feststoffe; Stoffe, die zur Selbstentzündung neigen
  15. Oxidationsmaterialien und organische Peroxide
  16. Giftige und infektiöse Substanzen
  17. Ätzende Stoffe
  18. Radioaktives Material
  19. Lebende Tiere, Vieh und Blutvieh
  20. Artikel, die zur Begünstigung einer betrügerischen Handlung oder mit der Absicht versandt werden, die vollständige Zahlung der entsprechenden Gebühren zu vermeiden
  21. Gegenstände, die aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer Verpackung Beamte oder die Öffentlichkeit einer Gefahr aussetzen, andere Gegenstände verschmutzen oder beschädigen können
  22. Einfügung von Korrespondenz in Pakete
  23. Drucksachen und Blindenartikel dürfen keine Beschriftung tragen oder Korrespondenz enthalten
  24. Sonstige Artikel, deren Einfuhr oder Verkehr im Bestimmungsland verboten ist
  25. Feuerwerkskörper
  26. Feuerzeuge
  27. Aerosoldosen, z. Deodorants
  28. Streichhölzer
  29. Magnetisierte Materialien
  30. Batteriebetriebene Geräte
  31. Zerbrechliche Gegenstände
  32. Gasgefüllte Stoßdämpfer
  33. Trockeneis
  34. Gefahrgut

Artikel oder Stoffe, die eine Gefahr für die Gesundheit, die Sicherheit, das Eigentum oder die Umwelt darstellen können, werden als Gefahrgüter eingestuft. Viele Alltagsgegenstände wie Lithiumbatterien, Reinigungsflüssigkeiten und Parfüme gelten als gefährliche Güter und sind im Postverkehr verboten, mit Ausnahme derjenigen, auf die in den Vorschriften ausdrücklich verwiesen wird und die unter besonderen, von den zuständigen Behörden zertifizierten Bedingungen zugelassen werden müssen.

EINGESCHRÄNKTE ARTIKEL

Für den Import/Export solcher Artikel müssen spezielle Lizenzen/Genehmigungen eingeholt werden

  1. Fleisch und essbare Schlachtnebenerzeugnisse
  2. Essbares Gemüse und bestimmte Wurzeln und Knollen
  3. Fische und andere wirbellose Wassertiere
  4. Milchprodukte; Vogeleier; natürlicher Honig; essbare Produkte tierischen Ursprungs,
  5. Anorganische Chemikalien; organische oder anorganische Verbindungen von Edelmetallen, seltenen Erden
  6. Pharmazeutische Produkte
  7. Unedle Mineralien und Artikel aus unedlen Metallen
  8. Elfenbein muss von einer Nationalparkgenehmigung begleitet sein. Eine vom Ministerium für Industrie und Handel ausgestellte Einfuhrlizenz ist erforderlich.
  9. Erbe und kulturelle Produkte