Bestimmte Artikel können aus regulatorischen, Gefahren-, Sicherheits- oder anderen Gründen nicht empfangen, gelagert, versendet, importiert oder exportiert werden. NB Parfüms können vor Ort geliefert werden.
- Betäubungsmittel (Drogen) gemäß der Definition des International Narcotics Control Board und andere illegale Drogen gemäß der Definition des Bestimmungslandes, z. B. Heroin und Mandrax
- Psychotrope Substanzen unter internationaler Kontrolle
- Pornografie/obszönes Material
- Pelze
- Menschliche Überreste
- Schusswaffen und Munition
- Gefälschte und unerlaubte Waren
- Münzen
- Banknoten
- Edelsteine, Gold, Silber, Platin (ob hergestellt oder nicht)
- Sprengstoffe
- Komprimiertes Gas (Gase)
- Brennbare Flüssigkeiten und Feststoffe
- Brennbare Feststoffe; Stoffe, die zur Selbstentzündung neigen
- Oxidationsmaterialien und organische Peroxide
- Giftige und infektiöse Substanzen
- Ätzende Stoffe
- Radioaktives Material
- Lebende Tiere, Vieh und Blutvieh
- Artikel, die zur Begünstigung einer betrügerischen Handlung oder mit der Absicht versandt werden, die vollständige Zahlung der entsprechenden Gebühren zu vermeiden
- Gegenstände, die aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer Verpackung Beamte oder die Öffentlichkeit einer Gefahr aussetzen, andere Gegenstände verschmutzen oder beschädigen können
- Einfügung von Korrespondenz in Pakete
- Drucksachen und Blindenartikel dürfen keine Beschriftung tragen oder Korrespondenz enthalten
- Sonstige Artikel, deren Einfuhr oder Verkehr im Bestimmungsland verboten ist
- Feuerwerkskörper
- Feuerzeuge
- Aerosoldosen, z. Deodorants
- Streichhölzer
- Magnetisierte Materialien
- Batteriebetriebene Geräte
- Zerbrechliche Gegenstände
- Gasgefüllte Stoßdämpfer
- Trockeneis
- Gefahrgut
Artikel oder Stoffe, die eine Gefahr für die Gesundheit, die Sicherheit, das Eigentum oder die Umwelt darstellen können, werden als Gefahrgüter eingestuft. Viele Alltagsgegenstände wie Lithiumbatterien, Reinigungsflüssigkeiten und Parfüme gelten als gefährliche Güter und sind im Postverkehr verboten, mit Ausnahme derjenigen, auf die in den Vorschriften ausdrücklich verwiesen wird und die unter besonderen, von den zuständigen Behörden zertifizierten Bedingungen zugelassen werden müssen.
EINGESCHRÄNKTE ARTIKEL
Für den Import/Export solcher Artikel müssen spezielle Lizenzen/Genehmigungen eingeholt werden
- Fleisch und essbare Schlachtnebenerzeugnisse
- Essbares Gemüse und bestimmte Wurzeln und Knollen
- Fische und andere wirbellose Wassertiere
- Milchprodukte; Vogeleier; natürlicher Honig; essbare Produkte tierischen Ursprungs,
- Anorganische Chemikalien; organische oder anorganische Verbindungen von Edelmetallen, seltenen Erden
- Pharmazeutische Produkte
- Unedle Mineralien und Artikel aus unedlen Metallen
- Elfenbein muss von einer Nationalparkgenehmigung begleitet sein. Eine vom Ministerium für Industrie und Handel ausgestellte Einfuhrlizenz ist erforderlich.
- Erbe und kulturelle Produkte